Für 2025 sind 12 Stunden Arbeitsdienst pro Hauptmitglied angesetzt
Für die Teilnahme an externen Regatten werden auf Antrag 3 Arbeitsstunden angerechnet. Dies gilt auch für die Jugend. Dies gilt nicht für Regatten des WSV.
Für 2024 sind 12 Stunden Arbeitsdienst pro Hauptmitglied angesetzt